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4. Februar 2026

Die neuen Löhne gelten ab 1. März 2026

Der Bund hat die ausgehandelten Lohnerhöhungen für die Schreinerbranche für allgemeinverbindlich erklärt. Diese gelten für alle dem Gesamtarbeitsvertrag Schreinergewerbe unterstellten Unternehmen.

Bild zu Lohnerhöhung
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Der Bund hat die Lohner­höhungen, auf die sich der VSSM und die Sozialpartner Unia und Syna Ende letzten Jahres geeinigt hatten, als allgemeinverbindlich erklärt. Sie gelten ab 1. März 2026. Einerseits gibt es eine generelle Lohnerhöhung um 20 Franken für alle Arbeitnehmenden, die dem Gesamtarbeitsvertrag Schreinergewerbe unterstellt sind (Bemessungsgrundlage: 100 Prozent).

Andererseits kommen 30 Franken pro Mitarbeitenden hinzu, die individuell ausbezahlt werden sollen. Das bedeutet, dass ein Schreinerbetrieb einen zusätzlichen Lohntopf anlegt, in den pro Angestellten 30 Franken fliessen. Der ganze Betrag wird dann individuell auf die Mitarbeitenden verteilt, zum Beispiel nach Leistung. Wer wieviel erhält, bestimmen die Betriebe. Wichtig ist, dass der ganze Betrag verteilt wird. 

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